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Stufe 2 von 4

Begleitung und Governance

Wenn der Entscheid gefallen ist, beginnt die eigentliche Arbeit. Diese Stufe begleitet sie und gibt der neuen Trägerschaft eine Form, die von vielen getragen wird.

Weiterführende Begleitung

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Ende und ein Anfang. Danach folgen die Kirchgemeindeversammlung, die Kommunikation nach innen und aussen und oft der Aufbau einer neuen Trägerschaft, in der Kirchgemeinde, Vereine und Nachbarschaft gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Die neue Trägerschaft muss dabei nicht bei null beginnen. Sie kann auf den Menschen aufbauen, die sich im Gemeindeprozess haben einladen lassen.

Die weiterführende Begleitung ist auf diese Übergänge zugeschnitten.

  • Vorbereitung und Begleitung der Kirchgemeindeversammlung
  • Kommunikation gegenüber Mitgliedern, Öffentlichkeit und Medien
  • Aufbau der neuen Trägerschaft und Klärung der Rollen
  • Gemischte Finanzierung mit mehreren Partnern aufbauen
  • Moderation, wenn Konflikte den Weg blockieren

Umfang und Form werden im persönlichen Gespräch geklärt und in der Offerte verbindlich festgehalten.

Viele Partner, viele Schultern

Ein Kirchenraum, den viele mittragen, kann auch von vielen finanziert werden. Selten trägt eine einzige Quelle. Die Begleitung hilft, die passenden Partner zu finden und zusammenzubringen.

  • Die Kirchgemeinde, mit Eigenmitteln und dem Wert ihrer Liegenschaft
  • Die Landeskirchen, mit ihren Fonds für Pilot- und Innovationsprojekte
  • Die politische Gemeinde, als Mieterin, Mitträgerin oder Beitragsgeberin
  • Der Kanton, über Denkmalpflege und Lotteriefonds
  • Gemeinnützige Stiftungen und kirchliche Hilfswerke
  • Die künftigen Nutzenden, also Vereine, Schulen, soziale und kulturelle Einrichtungen, mit Mieten und Beiträgen
  • Die Bevölkerung, mit Spenden, Fördervereinen, Genossenschaftsanteilen und Freiwilligenarbeit

Worauf es bei der Finanzierung ankommen kann

Welche Partner in Frage kommen, hängt davon ab, wohin sich ein Vorhaben entwickelt. Diese Erfahrungen helfen bei der Orientierung.

  • Die politische Gemeinde kann ein starker Partner sein, wenn sie Raum für Schule, Kita, Bibliothek oder Quartiertreff braucht. Dann kann sie Umbau und Miete mittragen.
  • Die Denkmalpflege kann die Erhaltung der historischen Substanz unterstützen, in der Regel aber nicht die Umnutzung selbst.
  • Stiftungen können ein Vorhaben mittragen, wenn es öffentlich zugänglich ist, die Bevölkerung einbezieht und auf lange Sicht trägt. Genau das erarbeitet der Gemeindeprozess.
  • Kirchliche Geldgeber können helfen, setzen aber teils voraus, dass der Raum Sakralraum bleibt. Das kann beeinflussen, welche Option sich finanzieren lässt.
  • Ein Förderverein kann Türen öffnen, denn manche Stiftungen unterstützen lieber einen Verein als eine Kirchgemeinde.
  • Im Baurecht kann die Kirchgemeinde Eigentümerin des Bodens bleiben, auch wenn andere bauen und betreiben.

Drei Beispiele aus der Schweiz

Diese Projekte wurden nicht von Himmellabor begleitet. Sie zeigen, wie unterschiedlich ein Kirchenraum neu getragen werden kann.

  • Kirche Wipkingen, Zürich. Die Stadt mietet die Kirche als Schulraum und trägt den Umbau.
  • MaiHof, Luzern. Die Kirche wurde zum Mehrzwecksaal für das Quartier, die Kapelle blieb für Stille und Liturgie, und im Pfarreisaal ist ein städtischer Kindergarten.
  • Don Bosco, Basel. Das Kirchenschiff ging im Baurecht an einen Verein. Den Umbau trugen vor allem Spenden und Stiftungen, die Fassade Bund und Kanton, und den Betrieb tragen die Mieten.

Governance für neue Trägerschaften

Ein belebter Kirchenraum wird selten von einer einzigen Stelle geführt. Gruppen, Vereine, Kirchgemeinde und Freiwillige teilen sich Räume, Zeiten und Verantwortung. Damit das trägt, braucht es eine Entscheidungsform, in der alle gehört werden und trotzdem entschieden wird.

Die Governance-Einführung stützt sich auf Soziokratie und auf die Erfahrungen gemeinschaftlich verwalteter Güter, der Commons.

  • Entscheiden im Konsent. Beschlossen ist, wogegen niemand einen begründeten, schwerwiegenden Einwand hat.
  • Kreise. Wer betroffen ist, entscheidet mit, in überschaubaren Gruppen mit klarer Zuständigkeit.
  • Doppelte Verknüpfung. Jeder Kreis ist mit dem nächsten durch zwei Personen verbunden, damit Informationen in beide Richtungen fliessen.
  • Offene Wahl. Rollen werden nach offener Begründung besetzt, nicht nach Lautstärke.

Was die Einführung umfasst

  • Zwei bis drei Workshops zu Soziokratie und Commons-Governance
  • Aufsetzen der Kreisstruktur mit Rollen und Zuständigkeiten
  • Eine eigene Governance-Anwendung als bleibendes Werkzeug
  • Eine Begleitsitzung nach drei Monaten, um nachzujustieren

Die Anwendung wird nicht als Produkt lizenziert. Sie gehört zur Begleitung und bleibt beim Ort.